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   BVerwG, 14.11.1961 - I C 73.60   

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https://dejure.org/1961,6482
BVerwG, 14.11.1961 - I C 73.60 (https://dejure.org/1961,6482)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1961 - I C 73.60 (https://dejure.org/1961,6482)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1961 - I C 73.60 (https://dejure.org/1961,6482)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Klage gegen einen Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde zum Flurbereinigungsgericht - Notwendigkeit der Einlegung einer Beschwerde bei der Flurbereinigungsbehörde - Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit einer Beschwerde bei ...

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1962, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60

    Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 73.60
    Handelt es sich bei dem Grundbesitz um Weinbergsgrundstücke, so gehört der Rebneuaufbau zu den ertragfördernden Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung durchgeführt werden können (Beschluß vom 6. März 1961 [RdL 1961 S. 136]).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte

    Andere Zwecke, die diesen Eingriff rechtfertigen könnten, kommen im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht in Betracht (s. auch BVerwG, Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 73.60 - <RdL 1962, 83 f.>).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 11 B 28.98

    Vereinfachte Flurbereinigung; Landentwicklung; Agrarstrukturverbesserung;

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 73.60 - (RdL 1962, 83 = RzF 86 I S. 1) ist für die neue Rechtslage unergiebig; deshalb scheidet eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, wie sie die Beschwerde hilfsweise geltend macht, aus.
  • BVerwG, 18.06.1998 - 11 B 29.98

    Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung zum Zwecke der Zusammenlegung

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 73.60 - (RdL 1962, 83 = RzF 86 I S. 1) ist für die neue Rechtslage unergiebig; deshalb scheidet eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, wie sie die Beschwerde hilfsweise geltend macht, aus.
  • BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61

    Rechtsmittel

    Dem Gedanken der Beschleunigung, der in verschiedenen Vorschriften zum Ausdruck kommt, dient neben der abschnittweisen Durchführung des Verfahrens (Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959 S. 221]; Beschluß vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60 - [RdL 1961 S. 324]) vor allem das Gebot, daß die nach dem Stande des Verfahrens gerade tätige Behörde begründeten Beschwerden gegen die behördlichen Entscheidungen abhelfen muß (§§ 60 Abs. 1 Satz 1, 141 Abs. 2 Satz 1 FlurbG; Urteile des Senats vom 14. November 1961 - BVerwG I C 73.60 - [RdL 1962 S. 83] und vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961 S. 274]).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 11 B 32.98

    Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung - Agrarstrukturelle Verbesserungen

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 73.60 - (RdL 1962, 83 = RzF 86 I S. 1) ist für die neue Rechtslage unergiebig; deshalb scheidet eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, wie sie die Beschwerde hilfsweise geltend macht, aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Es läßt sich überdies aus der Systematik des Flurbereinigungsgesetzes selbst herleiten, insbesondere aus der gesetzlichen Regelung in § 86 Absatz 3 FlurbG entnehmen, wonach die - vereinfachte Flurbereinigung nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen in kleineren Gebieten für zulässig erklärt wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. November 1961 - I C 73.60 - in RdL 1962, Seite 83).
  • VGH Bayern, 24.10.1979 - 110 XIII 78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu unter Hinweis auf den Beschleunigungsgedanken, der in der zugehörigen Bestimmung des § 60 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 FlurbG - in der Neufassung unverändert - zum Ausdruck kommt, herausgestellt, daß die Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde bei der Ausgangsbehörde hinweisen muß (BVerwG, Urteil vom 14.11.1961, RdL 1962, 83; Seehusen/Schwede/Nebe, 2. Auflage, Anmerkung 2 zu § 141 FlurbG).
  • VGH Bayern, 18.05.1979 - 13.A - 957/79
    Denn die Vorschrift besagt nichts darüber, bei welcher Stelle der Widerspruch - vormals: Beschwerde - einzulegen ist (BVerwG Urteil vom 14.11.1961, RdL 1962, 83 und Seehusen/Schwede/Nebe, 2. Auflage, Anmerkung 2 zu § 141 FlurbG alte Fassung), sondern spricht nur die Stelle an, die über den Widerspruch zu entscheiden hat (Bundestagsdrucksache 7/3020, Begründung zu Nummer 71 (§ 141), Seite 35).
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